Rabat- Anlässlich der königlichen Rede zum Gedenken an den Grünen Marsch hat Seine Majestät König Mohammed VI. am 6. November die grundlegenden strategischen Orientierungen für die Verteidigung der territorialen Integrität des Königreichs und eine umfassende Reform der Verwaltung der Angelegenheiten der im Ausland lebenden Marokkaner (MRE) vorgestellt. Diese Rede folgt auf die Rede zur Eröffnung des Parlaments im Oktober 2024.
Reform der institutionellen Strukturen: ein „Royal Re-Engineering“.
In einer entscheidenden Geste, die symbolisch mit der nationalen Sache verbunden ist, kündigte Seine Majestät der König eine ehrgeizige institutionelle Reform an, mit der die Vorkehrungen zugunsten der MRE optimiert werden sollen. Dieses Projekt folgt auf eine strenge Diagnose vom August 2022, bei der der Souverän die Notwendigkeit einer tiefgreifenden Überarbeitung der derzeitigen Regierungsführung betonte.
Das Projekt konzentriert sich auf drei wesentliche Punkte:
– Stärkung der Bindungen der MRE an Marokko im Rahmen einer erneuerten Kultur-, Sprach- und Identitätsstrategie.
– Ausschöpfung des Potenzials der MRE als Motor der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung des Landes.
– Die grundlegende Rolle der MRE als Botschafter für die nationale Sache anerkennen. Diese Anerkennung ist umso mehr gerechtfertigt, als die Gemeinschaft der im Ausland lebenden Marokkaner – mit Ausnahme einiger marginaler Individuen, die sich ausländischen Interessen anpassen – weithin für ihren glühenden Patriotismus und ihre unerschütterliche Bindung an die Grundprinzipien der Nation sowie für ihr aktives Engagement für die nationale Sache bekannt ist. Dank dieses spontanen Engagements haben sich die MRE als starkes Bollwerk gegen jede Form des Separatismus und gegen Versuche, die Interessen des Landes auf unkluge Weise zu bekämpfen oder gar zu verraten, erwiesen. Die Gemeinschaft hat die von „Oppositionen außerhalb“ des Königreichs und seiner Institutionen orchestrierten Manöver nie unterstützt und sich stets von ihnen distanziert.
Neue institutionelle Architektur: zwei strategische Säulen
1- Rat der marokkanischen Gemeinschaft im Ausland (CCME): Diese konstitutionelle Institution mit beratender Funktion wird reformiert, um zu einem repräsentativen Raum für Debatten und Vorschläge zu werden.
2) Mohammedia-Stiftung für im Ausland lebende Marokkaner: Diese neue öffentliche Einrichtung wird der operative Arm der öffentlichen Politik zugunsten der MRE sein. Mit einem strategischen Auftrag ausgestattet, wird die Stiftung die derzeit verstreuten Interventionsbereiche zusammenführen und die nationale Strategie für die MRE umsetzen. Sie wird auch den „Nationalen Mechanismus zur Mobilisierung von MRE-Fachkräften“ verwalten, die wichtige Plattformen darstellen, um MRE-Fachkräfte leichter mit Marokko in Verbindung zu bringen.
Ziele der Reform
Die Reform zielt darauf ab, den Verwaltungsaufwand durch die Digitalisierung der Dienstleistungen zu vereinfachen, Investitionen von MRE in Marokko zu fördern und ein modernes kulturelles Angebot für künftige Generationen von MRE bereitzustellen. Diese Maßnahmen spiegeln die große Fürsorge Seiner Majestät des Königs für die Marokkaner in der Welt wider und festigen ihre geistige und kulturelle Verbundenheit mit dem Königreich.
Herausforderungen bei der Umsetzung der neuen Architektur
Auch wenn die Initiative neue Perspektiven eröffnet, müssen für eine erfolgreiche Umsetzung noch mehrere Fragen erörtert werden: der optimale rechtliche und organisatorische Status der neuen Institution; ihre Interaktion mit dem diplomatischen und konsularischen Netz; und die praktischen Modalitäten für eine wirksame Mobilisierung der Kompetenzen der MRE, insbesondere durch Großereignisse wie die Fußballweltmeisterschaft 2030.
Diese Umwandlung, die auf Anregung Seiner Majestät des Königs konkretisiert wurde, ist ein Meilenstein, um die Landschaft der an den Angelegenheiten der MRE beteiligten Akteure zu rationalisieren und eine größere Kohärenz und Effizienz bei ihrer Verwaltung zu gewährleisten.
König Mohammed VI. kündigt eine neue Orientierung für die Verwaltung der Angelegenheiten der im Ausland lebenden Marokkaner an
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